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Durch die Strahlenschutzkommission wurden Empfehlungen für Röntgenuntersuchungen ausgesprochen und dabei die Aussagekraft von Untersuchungen und die benötigte Röntgendosis in Beziehung gesetzt.

Der vollständige Text kann hier eingesehen werden Orientierungshilfe.

Diese Empfehlungen haben einige Auswirkungen auf die Diagnostik einiger häufig vorkommender Erkrankungen:

Nasennebenhöhlen-Entzündung: Eine Röntgen-Nasennebenhöhlen-Aufnahme wird nicht mehr empfohlen, da trotz deutlicher Röntgendosis nicht alle Abschnitte wegen Überlagerung durch Schädelknochen beurteilbar sind. In schweren Fällen wird deshalb eine MRT der Nasennebenhöhlen empfohlen, die ohne Röntgenstrahlen auskommt und einen ausgezeichneten Überblick bietet.

Brustwirbelsäule: Zwischen 20 und 55 Jahren besteht bei Rückenschmerzen kein Grund für eine Röntgenuntersuchung. Etwas anderes ist es, wenn eine Skoliose vermutet wird, ein Tumor bekannt ist oder ein Unfall vorangegangen ist.

Beckenaufnahme: Bei Beschwerden eines Hüftgelenks wird von einer Beckenübersichtsaufnahme abgeraten. Es werden stattdessen Zielaufnahmen des betroffenen Hüftgelenks empfohlen, damit die Organe im Becken keine Röntgenstrahlung abbekommen.

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